Die Rechtsquellen der Stadt Burgdorf und ihrer Herrschaften und des Schultheissenamts Burgdorf
II. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Bern. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft
Herausgegeben von Rechtsquellenstiftung
BE II/9 Anne-Marie Dubler

Die Rechtsquellen der Stadt Burgdorf und ihrer Herrschaften und des Schultheissenamts Burgdorf

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Aus dem Vorwort der Bearbeiterin:

„[…] Die besondere Situation von «Burgdorf» ist durch die Dreiheit von Stadt, Herrschaften der Stadt und Landvogtei (Schultheißenamt) gekennzeichnet. Burgdorf gehörte nicht zur «Landschaft Emmental», sondern war zähringische und danach kiburgische Feste und oberste Stadt im Aargau, insgesamt wichtigstes Verwaltungszentrum der Grafen von Kiburg in ihrer ausgedehnten Herrschaft über den Oberaargau. Wirtschaftlicher Niedergang und politische Fehlentscheidungen der Grafenfamilie spielten der Stadt Bern 1384 endgültig die Stadt Burgdorf und nach 1400 auch den Rest des oberaargauischen Kiburger Besitzes in die Hände. Bern schuf aus dem stückweise angefallenen Besitz Verwaltungseinheiten, die zwar auf alten gründeten, jedoch territorial neu konzipiert waren. Die Erste Einheit war die Stadt Burgdorf mit ihrer unmittelbaren Umgebung; sie wurde neu von einem bernischen Beamten, dem Schuldheißen Verwaltet. Als letzte Verwaltungseinheit im Oberaargau entstand das «Schultheißenamt Burgdorf»; durch Gebietsarrondierung hat Bern zwischen 1471 und vor 1519 das magere Amt zu einer Landvogtei erweitert, deren Niedergerichte teils im Oberaargau, teils im angrenzenden Emmental lagen. […]

Die drei Rechtskreise «Stadt Burgdorf», «Herrschaften der Stadt» und «Schultheißenamt Burgdorf» haben nun gemäß ihrer unterschiedlichen Entstehungsgeschichte auch verschieden geartete Quellen. Der Rechtskreis «Stadt Burgdorf» produzierte typisch städtisches Recht, unter dem Handfesten und Stadtsatzungen einen gewichtigen Teil bilden. Die beiden anderen Rechtskreise sind vom ländlichen Recht geprägt, jedoch in verschiedener Weise: Die Herrschaften der Stadt Burgdorf spiegeln die Anliegen der Niedergerichtsherrin, jene des Schultheißenamts bernische Hoch- und Niedergerichtsherrschaft auf dem Land.

Diese Sachlage bestimmte die Gliederung der Edition in die drei Teile, «Rechtsquellen der Stadt Burgdorf», «Rechtsquellen der städtischen Herrschaft» und «Rechtsquellen des Schultheißenamts Burgdorf». […]“  

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Bibliographische Angaben

Reihe II. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Bern. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft
Seitenanzahl 904 arabisch, 88 römisch
Bindung Buch, Gebunden
ISBN 978-3-7965-1771-6
Erscheinungsdatum 01.01.1995

Autor/in

Die Bearbeiterin:

Anne-Marie Dubler ist eine Schweizer Historikerin. Sie studierte an der Universität Basel und wurde dort 1968 promoviert. In den Jahren 1968-1972 war sie Stellvertreterin des Staatsarchivars am Staatsarchiv Basel-Stadt. Von 1973 bis 1983 leitete sie die «Luzerner Forschungsstelle für Wirtschafts- und Sozialgeschichte» am Staatsarchiv Luzern. Seit 1990 ist sie Wissenschaftliche Beraterin für den Kanton Bern und Autorin beim Historischen Lexikon der Schweiz.