Landeshoheit
XVII. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Thurgau. Erster Teil: Landeshoheit
Herausgegeben von Rechtsquellenstiftung
SSRQ XVII. TG I, 1 -5 Doris Stöckly, Erich Trösch

Landeshoheit

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Zeitgenössischen Beobachtern und nachgeborenen Wissenschaftlern erschien der Thurgau des 18. Jahrhunderts als ein «Museum des Spätmittelalters» (H. C. Peyer). Tatsächlich erinnerte das hochkomplexe ständisch-korporative Gefüge der Gemeinen Herrschaft Thurgau schon damals an eine längst vergangene Zeit. Allzu oft hat die Rückständigkeit der inneren staatlichen Organisation des Thurgaus jedoch den Blick für die gleichzeitig bereits ins 19. Jahrhundert vorausweisenden Elemente und vor allem für den voraufgehenden jahrhundertlangen Wandlungsprozess verstellt. Die fünf Bände der Rechtsquellen-Edition des Kantons Thurgau bieten nun die Möglichkeit, einen Optikwechsel vorzunehmen und das Geschichtsbild zu revidieren.
Die zwischen 1406 und 1799 entstandenen Dokumente zeigen den Übergang der Herrschaftsrechte von den Habsburgern auf die Eidgenossen um 1460 und deren Versuche, ihre «Landeshoheit» sukzessive durchzusetzen. Allerdings standen diesem Unterfangen «bis ans Malefiz reichende» Rechte anderer Herren – des Bischofs von Konstanz, des Abts von St. Gallen u. a. – entgegen, und zwar bis ans Ende des Ancien Régimes.
Ein wichtiger Etappensieg war errungen, als es den Eidgenossen 1499 gelang, auch das Landgericht zu übernehmen, das 1415 der Stadt Konstanz verpfändet worden war. Eine Verkomplizierung der rechtlichen Verhältnisse trat jedoch ein, als mit dem 2. Landfrieden 1531 praktisch in jeder Gemeinde Evangelische und Katholiken wohnten und die Gewährleistung der friedlichen Koexistenz zur Herausforderung wurde. Gerade vor diesem Hintergrund belegt die Edition die nicht zu unterschätzende Bedeutung des Thurgaus für die Herausbildung einer innereidgenössischen Konflikt- bzw. Konsenskultur. Jedenfalls blieb das Miteinanderverhandeln bis 1798 die unumgängliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Regieren und Verwalten im Thurgau. Daran waren mehr und mehr auch die Untertanen beteiligt.

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Bibliographische Angaben

Reihe XVII. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Thurgau. Erster Teil: Landeshoheit
Seitenanzahl 3781 arabisch
Zeichnungen 4
Format 24.7 x 25.7 cm
Bindung Buch, Gebunden
ISBN 978-3-7965-3413-3
Erscheinungsdatum 26.06.2017

Autor/in

Doris Stöckly (*1960), Studium der Allgemeinen Geschichte, Romanistik und Politikwissenschaft in Zürich und Paris. 1992 Promotion, 1993–1996 Stipendiatin des Schweizerischen Nationalfonds bei den Monumenta Germaniae Historica, München. Seit 1996 wissenschaftliche Mitarbeiterin des Staatsarchivs Thurgau.

Erich Trösch (*1955), Studium der Allgemeinen Geschichte, Kunstwissenschaft und Historischen Hilfswissenschaften in Basel. 1997 Lizentiat, 1999–2016 Mitarbeiter der Schweizerischen Rechtsquellen. Ab 2001 Thurgau-Redaktor des Historischen Lexikons der Schweiz und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Staatsarchivs Thurgau.