Stadt und Territorialstaat Luzern: Satzungen und andere normative Quellen bis 1425
III. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Luzern. Erster Teil: Stadtrechte
Herausgegeben von Rechtsquellenstiftung
LU I/1 Guy P. Marchal, Konrad Wanner

Stadt und Territorialstaat Luzern: Satzungen und andere normative Quellen bis 1425

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Aus dem Vorwort:

„Der hier vorliegende erste Band des Teils «Stadtrechte» der Rechtsquellen des Kantons Luzern vereinigt die in Luzern selbst entstandenen Quellen normativen Charakters bis 1425, soweit sie die Stadt Luzern, die Gesamtheit des städtischen Territoriums oder wenigstens einen grossen Teil des Territoriums betreffen. Der zweite Band wird die entsprechenden Quellen der Zeit von 1426 bis ca. 1480 wiedergeben. Ein dritter Band soll den im Zeitraum der Bände 1 und 2 aufgezeichneten Rechtsquellen gewidmet sein, die keinen normativen Charakter aufweisen oder nicht in Luzern entstanden sind (z. B. Bundesbriefe, Gerichts- und Schiedsurkunden, Herrscher- und Papstprivilegien). Einige weitere Bände sind für die Zeit von ca. 1480 bis 1798 vorgesehen. Diese sollen stärker nach systematischen Gesichtspunkten gegliedert werden.

Die Abgrenzung zwischen den in Band 1 und 2 berücksichtigten Rechtsquellen normativen Charakters und anderen Rechtsquellen ist eine pragmatische. Als normativen Charakters gelten in erster Linie Texte, welche nach Form oder Inhalt als städtische Rechtssetzungen oder Rechtsfeststellungen zu erkennen sind:

  • die Geschworenen Briefe

  • Eidesformeln

  • Satzungen

  • weitere verbindliche Aufzeichnungen über geltendes Recht in Ratsbüchern oder in anderen städtischen Büchern.

Die beiden Bände enthalten ferner einige Texte herrschaftlicher Herkunft, die ungefähr auf der gleichen normativen Ebene zu stehen scheinen wie die eben erwähnten Aufzeichnungen der Stadtgemeinde. Dazu zählt das «Stadtrecht» von 1308, aber auch die sog. Pfarreibriefe, das in mehreren Bearbeitungsstufen überlieferte Hofrecht sowie eine Reihe von Texten, welche Regelungen enthalten, die sich mit den Inhalten der Pfarreibriefe und des Hofrechts überschneiden. […]“ 

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Bibliographische Angaben

Reihe III. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Luzern. Erster Teil: Stadtrechte
Seitenanzahl 513 arabisch, 79 römisch
Bindung Buch, Gebunden
ISBN 978-3-7965-1772-3
Erscheinungsdatum 01.01.1998

Autor/in

Die Bearbeiter:

Dr. Konrad Wanner, geb. 1949, studierte in Zürich Geschichte und lebt heute in Luzern. Zu seinen früheren Arbeiten zählt eine Edition der Urkunden des karolingischen Kaisers Ludwig II. († 875). In seinen neueren Aufsätzen behandelt er schweizergeschichtliche und quellenkundliche Themen.

Guy P. Marchal war seit 1984 a.o. Professor an der Universität Basel, von 1989 bis 2003 Ordinarius an der Universität Luzern. Seit 2003 ist er Co-Chair des ESF-Programms «The Writing of National Histories in Europe». Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören: kirchliche Institutionengeschichte, Mentalitätsgeschichte und historische Anthropologie sowie Historiographie und Traditionengeschichte.