Vogtei und Amt Weggis
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Aus dem Vorwort des Bearbeiters:

„Der erste Band der Rechtsquellen aus der Luzerner Landschaft bezieht sich auf ein politisch-geographisch eng umrissenes Gebiet zwischen Vierwaldstättersee und Rigi: das alte Amt Weggis. Die Erwerbung der Vogtei Weggis steht am Anfang der territorialen Expansion der Stadt Luzern. Erstmals kann jetzt in diesem Band die ganze Rechtsentwicklung vom späten Mittelalter anhand der ausführlich verzeichneten und in vielen Fällen vollständig transkribierten Quellen aufgezeigt werden.

Die Quellenlage darf in den meisten Fällen als gut eingestuft werden. Glücklicherweise blieben die wichtigen politischen Rechtsquellen, die das Amt betreffen, praktisch alle erhalten. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung sind die bis ins 14. Jahrhundert zurückreichenden Ratsprotokolle, welche einerseits gewissermassen eine Kontrollmöglichkeit für das noch vorhandene Quellenmaterial sein können, andererseits aber eine einmalige Ergänzung dazu sind. Sehr oft bleibt der Eintrag im Ratsprotokoll die einzige vorhandene Quelle. […]

Sehr viele Urkunden und Aktenstücke konnten für den vorliegenden Band berücksichtigt werden. Bei der Suche von Aufnahmekriterien schien es vordringlich, die für das Amt Weggis bedeutenden und oft auch ganz spezifisch auf Weggis zutreffenden Quellen auszuwählen. Dazu gehören fraglos die politischen Quellen im Spannungsverhältnis zwischen Luzern und Weggis. Auch die entsprechenden Quellen nach dem Zeitpunkt der endgültigen Unterordnung unter die Luzerner Obrigkeit (1535) sollen im vollen Abdruck erscheinen. Dazu gehören etwa das Amtsrecht und Privilegien, die als Belohnung für Obrigkeitstreue im Bauernkrieg verliehen oder bestätigt wurden. Verordnungen, Verträge, Mandate und anderes, Abzugs- und Einzugsrechte, der Zoll an der Zinnen, Schifffahrtsrechte und Fischereirechte. Eine sehr selektive Auswahl erfolgte bei strafrechtlichen, privatrechtlichen und kirchenrechtlichen Quellen. Allgemein wurde versucht, nicht nur zentrale oder primäre Rechtsquellen wiederzugeben, sondern auch solche, die Aussagen liefern zur Rechtsentwicklung und ein Bild der Rechtswirklichkeit vermitteln. […]

Schliesslich sei auf Beigaben im Vorspann und Anhang des Bandes hingewiesen. […] Über ein Orts- und Personenregister sowie ein Sachregister und Glossar können die Belegstellen einzelner Stichworte angepeilt werden. Die wichtigsten und oft wiederkehrenden alten Schreibvarianten sind angegeben. Querverweise bei Synonymen (z. B. auch lateinische, deutsche) oder bei unterschiedlicher Schreibweise sind berücksichtigt. Im Anhang findet sich ein umfangreiches chronologisches Verzeichnis von Urkunden- und Aktenstücken, mit dessen Hilfe schnell eine Quelle über die gesuchte Jahreszahl gefunden werden kann. […]“ 

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Bibliographische Angaben

Reihe III. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Luzern. Zweiter Teil: Die Rechte der Landschaft
Seitenanzahl 441 arabisch, 70 römisch
Bindung Buch, Gebunden
ISBN 978-3-7965-1773-0
Erscheinungsdatum 01.01.1996

Autor/in

Der Bearbeiter:

Dr. Martin Salzmann war bis 2007 wissenschaftlicher Projektleiter des Editionsprojektes der Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen.